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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Preis nach Vertragsabschluss aufgrund allgemeiner Preissteigerungen oder behördlicher Auflagen, kann das Hotel die Preise gemäß § 315 BGB angemessen anpassen.

4. Preisänderungen sind ebenfalls zulässig, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an Zimmeranzahl, Leistungen oder Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden / Stornierung

1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

2. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn ein entsprechender Termin schriftlich vereinbart wurde und der Rücktritt fristgerecht erfolgt.

3. Bei Nichtinanspruchnahme der Zimmer werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung angerechnet.

4. Das Hotel ist berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:
– 90 % des Übernachtungspreises bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück
– 70 % bei Halbpension
– 60 % bei Vollpension

V. Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht leistet.

2. Ein Rücktritt ist ebenfalls zulässig bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, falschen Angaben des Kunden oder Gefährdung des Hotelbetriebs.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.

2. Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

3. Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel zusätzliche Kosten berechnen.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

3. Für Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Hotels.

4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: Februar 2026

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